Als Partner unserer Kunden gewährleisten wir, die Immobilie so zu verwalten, zu pflegen und Instand zu halten, als ob sie unsere eigene wäre. Zu unserer Kompetenz des Gebäude-Managements gehören folgende Leistungen.
Kaufmännische Leistungen:
Kaufmännische Leistungen:
- Einrichtung eines Verwaltungskontos und Geldmarktkontos (für die Anlage der „Instandhaltungsrücklage“) die jeweilige Wohnungseigentümergemeinschaft
- Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und -ausgänge
- Kontrolle der Zahlungseingänge der Hausgelder und ggf. zeitnahes Mahnen
- Prüfung und Zahlung der Eingangsrechnungen
- Erstellung der jährlichen Abrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnungen je Wohn-/Teileigentum
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
- Ausstellung einer Bescheinigung nach § 35 a EStG für jeden Wohn- bzw. Teileigentümer
- Vorbereitung und Durchführung von ordentlichen und bei Bedarf außerordentlichen Eigentümerversammlungen
- Zeitnahes Umsetzen der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
- Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge (Versicherungen, Dienstleistungen, Hausmeister, Wartungen, Versorger usw. bei kostengünstigen Prämien/ Leistungen durch Rahmenverträge)
- Durchführung der Lohnbuchhaltung inklusive der Erstellung aller An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Auftragsvergabe der laufenden Instandhaltung. Bekannt gegebene Defekte werden umgehend beauftragt und zeitnah – in Notfällen sofort – erledigt
- Objektbegehungen
- Veranlassung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
- Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Einstellung von Hausmeister- und Hausreinigungspersonal und Überwachung der im Objekt ausgeführten Arbeiten
- Beratung bei Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen
- Planung und Durchführung von großen Instandhaltungsarbeiten, wobei je nach Art und Größe gegebenenfalls Sonderfachleute auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzugezogen werden
- Prüfung und Abwehr von Ansprüchen, die gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben werden
- Aktive Beteiligung an gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahren
- Gewährleistungsüberwachung und gegebenenfalls Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Beratung in der Wohnungseigentümerversammlung bei Beschlüssen im Rahmen der Beschlusskompetenz
- Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden, Handwerkern usw.
- Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in Fragen Ihres Wohnungseigentums
- Eine enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat. Hierdurch sind die Verwaltungsbeiräte gut informiert und können ihre Funktion als Bindeglied zwischen Verwaltung und Wohnungseigentümern nachkommen
- Überwachung der Hausordnung und Schlichtung bei Differenzen, bzw. Durchsetzung der Hausordnung
- Für Kapitalanleger:
Verwaltung Ihres Sondereigentums einschließlich Vermietung gegen zusätzliche Gebühr – siehe Sondereigentumsverwaltung